Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pluspulso GmbH

Stand: 01.August 2019

1  Geltungsbereich, ausschließliche Geltung

1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die von Pluspulso GmbH (nachfolgend „Pluspulso“ genannt) für den Auftraggeber durchgeführten Kampagnen im Sinne von Ziffer 2.
1.2 anderslautende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit. Eine mögliche Annahme von Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eine Abweichung von diesen AGB bedarf immer der Schriftform (§ 126 BGB). Mit der erstmaligen Einbeziehung dieser AGB erkennt der Auftraggeber diese auch für alle weiteren Vertragsverhältnisse in der jeweils aktuellen Fassung als vereinbart an. Die Pluspulso wird dem Auftraggeber die jeweils aktuelle Fassung der AGB auf erste Anforderung unentgeltlich zur Verfügung stellen. Daneben sind die jeweils aktuellen AGB jederzeit unter www.pluspulso.de/AGB abrufbar. 

2 Kampagnen

„Kampagnen“ im Sinne dieser AGB sind alle im Rahmen der Durchführung von Online-Marketing buchbaren Leistungen der Pluspulso, wie beispielsweise Banner-Werbung, Produkt- und Firmeneinträge (in speziellen B2B-Verzeichnissen), Sponsoring- oder E-Mail-Kampagnen, Webcasts, Webvideo, Whitepaper sowie weitere Download- oder Streaming-Angebote (sofern jeweils aktuell angeboten).

3 Vertragsschluss

3.1 Der Auftraggeber gibt einen schriftlichen (E-Mail, Fax ausreichend) Auftrag für die Durchführung einer Kampagne. Pluspulso ist berechtigt, diesen Auftrag innerhalb von 14 Tagen schriftlich (E-Mail, Fax ausreichend) oder durch Beginn mit der beauftragten Leistung anzunehmen, wodurch der Vertrag zustande kommt. Der Auftrag des Auftraggebers gilt als seitens Pluspulso abgelehnt, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich bestätigt oder mit der beauftragten Leistung begonnen wird. Mündliche oder fernmündliche Erklärungen sind rechtlich unverbindlich und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung seitens der Pluspulso.



3.2
 Angebote der Pluspulso sind freibleibend.



3.3
 Skizzen, Zeichnungen, Abbildungen, Mustervorlagen oder sonstige Leistungsdaten der Pluspulso sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.



3.4
 Auftraggeber der Pluspulso und damit Vertragspartner ist entweder eine vom Werbetreibenden beauftragte Agentur oder der Werbungtreibende selbst (Direktkunde).

 Agenturen schließen den Vertrag im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab. Das Vertragsverhältnis mit den Werbungtreibenden, insbesondere in Bezug auf die Preisgestaltung, Abrechnung und sonstigen Konditionen, liegt dann in alleiniger Verantwortung der Agentur.
 Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Werbungtreibenden und der Pluspulso besteht nur bei unmittelbarer Beauftragung als Direktkunde oder ausnahmsweise für den Fall, dass die Agentur offensichtlich als Stellvertreterin für den Werbungtreibenden auftritt. Hierauf hat sie bei Beauftragung schriftlich (E-Mail, Fax ausreichend) unter genauer Angabe des werbungtreibenden Auftraggebers (Firma/Bezeichnung, Anschrift, E-Mail, Telefon, Ansprechpartner) deutlich hinzuweisen. Darüber hinaus ist ein schriftlicher Nachweis der zum Zeitpunkt der Beauftragung bestehenden Bevollmächtigung durch den Werbungtreibenden von der Agentur vorzulegen, aus dem sich auch der Umfang der Bevollmächtigung ergibt.


3.5 
Mitarbeiter der Pluspulso sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

4 Verwendung von Leistungen, Nutzungsrechte

4.1 Kommt kein Vertrag zustande, so bleiben alle bereits erbrachten Leistungen der Pluspulso, insbesondere die von Pluspulso erstellten Präsentationsunterlagen und deren Inhalt Eigentum der Pluspulso. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen; er erklärt ausdrücklich, alle im Vorfeld eines Auftrags seitens der Pluspulso zur Verfügung gestellten Unterlagen und sämtliche Kopien hiervon der Pluspulso unaufgefordert auszuhändigen oder – sofern die betreffenden Vertragsunterlagen auch der Pluspulso vorliegen – dauerhaft und unwiederbringlich zu löschen. Werden die im Zuge einer Präsentation an den Auftraggeber von der Pluspulso eingebrachten Ideen und Konzepte nicht für den Auftraggeber verwendet, so ist die Pluspulso berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte vollumfänglich anderweitig zu verwenden.



4.2 Pluspulso behält sich darüber hinaus alle Rechte – insbesondere Urheberrechte – an von ihr oder durch sie erstellten Leistungen vor. Der Auftraggeber erhält insoweit die zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlichen Rechte an den Leistungen der Pluspulso.


4.3
 Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen oder anderen Leistungen der Pluspulso an Dritte, sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Zugänglichmachung oder sonstige Verbreitung ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Pluspulso unzulässig.

5 Bereitstellung von Material durch den Auftraggeber

5.1 Soweit Materialen (Whitepaper etc.) oder sonstige Informationen und Daten („Inhalte“) von der Pluspulso im Rahmen der beauftragten Leistung zu verwenden sind, wird der Auftraggeber der Pluspulso alle erforderlichen Inhalte bis spätestens fünf Werktage vor dem vereinbarten Start der Kampagne vollständig zur Verfügung stellen. Dabei müssen die jeweils aktuellen technischen Anforderungen der Pluspulso zur Lieferung von Inhalten beachtet werden. Sollte aufgrund einer verspäteten oder nicht den technischen Anforderungen entsprechenden Lieferung von Inhalten ein ordnungsgemäßer und termingerechter Start der Kampagne durch die Pluspulso nicht möglich sein, bleibt die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers hiervon unberührt, es sei denn, er hat dies nicht zu vertreten.



5.2 Pluspulso ist an die Einhaltung etwaig vereinbarter Erfüllungstermine nicht gebunden, wenn sich bei der Verarbeitung des vom Auftraggeber angelieferten Inhalts unvorhergesehene Schwierigkeiten ergeben oder aus sonstigen Gründen, die die Pluspulso nicht zu verantworten hat, eine Frist nicht eingehalten werden kann. Das gilt insbesondere auch dann, wenn das erforderliche Material verspätet oder nicht den technischen Anforderungen entsprechend angeliefert oder nicht rechtzeitig freigegeben wird.

6 Geheimhaltung

Die Vertragsparteien werden Daten und Informationen, die ihnen im Rahmen der Vertragsanbahnung bzw. des Vertragsschlusses und der Erbringung der vertragsgemäßen Leistung zugänglich gemacht werden, allein für die Zwecke der Leistungserbringung nutzen und vor einer Kenntnisnahme durch Dritte schützen. 

7 Pflichten des Auftraggebers

7.1 Der Auftraggeber wird durch Einsatz geeigneter und auf dem aktuellen Stand der Technik beruhender Schutzprogramme sicherstellen, dass die von ihm übermittelten oder sonst wie bereitgestellten Inhalte frei von schädlichem Code, wie z.B. Viren oder Trojanern, sind.



7.2
 Der Auftraggeber versichert, die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Rechte an sämtlichen bereitgestellten Inhalten zu besitzen. Dies gilt insbesondere auch für eventuell erforderliche Vereinbarungen mit Verwertungsgesellschaften (bspw. GEMA). Der Auftraggeber versichert ferner, dass hierbei keine Inhalte enthalten sind, die gewaltverherrlichend, sexistisch, pornographisch, nazistisch, jugendgefährdend oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind. Soweit in bereitgestellten Informationen und Materialien auch Inhalte Dritter angezeigt werden oder auf Inhalte Dritter verwiesen wird, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat, versichert der Auftraggeber, den Dritten vertraglich (in Schriftform) zur Einhaltung vorgenannter Standards verpflichtet zu haben. Andernfalls hat der Auftraggeber gegenüber der Pluspulso für diese Inhalte einzustehen.



7.3
 Ziffer 7.2 gilt auch bezüglich des Internetauftritts des Auftraggebers bzw. des Internetauftritts Dritter, auf die seine bereitgestellten Inhalte verweisen oder zu denen diese, bspw. via Hyperlink, führen.



7.4 Pluspulso trifft keine Pflicht zur Überprüfung der Inhalte des Auftraggebers. Dies gilt insbesondere hinsichtlich ihrer rechtlichen Zulässigkeit oder Richtigkeit.



 7.5
 Gegenüber dem Auftraggeber angezeigte Rechtsverstöße werden vom Auftraggeber umgehend per E-Mail oder Fax an die Pluspulso gemeldet.

8 Freistellung

8.1 Der Auftraggeber versichert, dass sämtliche Maßnahmen und Inhalte, die im Rahmen der Vertragsdurchführung in seinen Aufgaben- und/oder Verantwortungsbereich fallen, insbesondere auch Inhalte Dritter, nicht gegen geltendes Recht verstoßen, insbesondere keine Rechte Dritter zu verletzen.

 8.2
 Sollte es in diesem Zusammenhang dennoch zur Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der Pluspulso kommen, stellt der Auftraggeber die Pluspulso von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus ersetzt der Auftraggeber der Pluspulso sämtliche in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden und Aufwendungen. Dies gilt insbesondere für den Ersatz der Kosten für eine Verteidigung gegen den geltend gemachten Anspruch (z.B. Gerichts- und Rechtsanwaltskosten). Vorgenannte Freistellungsverpflichtung gilt insbesondere für Verstöße gegen die Ziffern 7.1 bis 7.4.

8.3
 Die Pluspulso wird den Auftraggeber über die Geltendmachung entsprechender Ansprüche informieren. Der Auftraggeber wird die Pluspulso bei der Abwehr dieser Ansprüche bestmöglich unterstützen. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht binnen von der Pluspulso zu setzender angemessener Frist nach, ist die Pluspulso berechtigt, den Angriff des Dritten unter Berücksichtigung der sich für die Pluspulso darstellenden Sach- und Rechtslage nach eigenem sachgemäßem Ermessen zu erledigen. Die Kosten dieser Erledigung werden von dem Auftraggeber getragen, und zwar auch für den Fall, dass sich die Erledigung nachträglich aufgrund vom Auftraggeber nicht erteilter Informationen als nachteilig herausstellt.

9 Platzierung der Kampagnen

9.1 Die Pluspulso wird die Platzierung von Kampagnen im Rahmen der jeweils gebuchten Kampagnen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Wünsche des Auftraggebers vornehmen. Soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf eine bestimmte Platzierung der Kampagne oder den Ausschluss von Kampagnen oder Werbung für Waren oder Dienstleistungen eines Wettbewerbers des Auftraggebers.



 9.2 
In Prospekten, Anzeigen, Analysen, Dokumentationen oder anderen Informationen der Pluspulso enthaltene Angaben stellen nur Beschreibungen dar. Sie enthalten keine Zusicherungen von Eigenschaften oder Garantien. Solche bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für alle Preisangaben, Ein- und Bearbeitungszeiten oder Angaben zur Freigabe von Ergänzungen und Erweiterungen.

10 Besondere Bedingungen für Leads

10.1 Soweit der Auftraggeber eine bestimmte Anzahl von Page Impressions (Anzahl der Abrufe einer einzelnen Webseite mit einem Webbrowser) oder Leads (personenbezogene Daten vonInteressenten z.B. Telefonnummer, Email-Adresse, Name, Position, Firma) für eine Kampagne gebucht hat, weist die Pluspulso darauf hin, dass Angaben in diesem Zusammenhang zwangsläufig auf Erfahrungswerten der Vergangenheit beruhen. Ein bestimmter Erfolg der Kampagne wird nicht zugesichert. Sollten die gebuchten Page Impressions / Leads nicht erreicht werden, wird der Schaltungszeitraum der Kampagne gegebenenfalls bis zum Erreichen der gebuchten Page Impressions / Leads verlängert, soweit dies nach Überzeugung der Pluspulso sinnvoll ist. Ist die dabei vom Auftraggeber konkret gebuchte Platzierung (z.B. eine bestimmte Werbefläche bei Buchungen von Bannern) für diesen verlängerten Schaltungszeitraum bereits an einen anderen Auftraggeber vergeben oder anderweitig nicht mehr verfügbar, ist die Pluspulso berechtigt, unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers auf eine vergleichbare Platzierung auszuweichen.





10.2 
Soweit der Auftraggeber Leads erhält, werden diese nur im Rahmen des gesetzlich – insbesondere datenschutzrechtlich und wettbewerbsrechtlich – sowie vertraglich Zulässigen zur Verfügung gestellt. Insbesondere ist dem Auftraggeber bekannt, dass die angesprochenen Personen eine Einwilligung in werbliche Maßnahmen jederzeit widerrufen können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, einen solchen Widerruf zu respektieren und eine Korrektur bzw. Löschung der Daten vorzunehmen. Der Auftraggeber wird die Pluspulso unverzüglich über eventuelle Beschwerden von im Rahmen der gebuchten Kampagne angesprochenen Personen informieren.



 10.3
 Für werbliche Maßnahmen aufgrund seitens der Pluspulso erhaltener Leads ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Er versichert, alle gesetzlichen, insbesondere datenschutzrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen, sowie vertraglichen Vorgaben bei der Verwendung der Leads zu beachten.

11 Laufzeit, Kündigung

11.1 Die Laufzeit der Kampagnen richtet sich nach den speziellen Bedingungen des jeweiligen Vertrags.

 11.2 
Jede Partei kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für die Pluspulso insbesondere dann vor, wenn 
über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgelehnt wird, oder



  • 
der Auftraggeber trotz vorangegangener Mahnung und angemessener Fristsetzung weiterhin mit fälligen Zahlungsansprüchen in Verzug ist, oder


  • der Auftraggeber gegen eine seiner Pflichten aus Ziffern 7.1 bis 7.4 und 11.4 verstößt.


11.3 Kündigt eine der Vertragsparteien den Vertrag außerordentlich, sind die bereits erbrachten Leistungen der Pluspulso anteilig bis zum Zeitpunkt der Kündigung zu vergüten.

12 Rechteeinräumung des Auftraggebers

 12.1 Der Auftraggeber überträgt der Pluspulso in Bezug auf alle von ihm bereitgestellten Inhalte die räumlich, zeitlich und inhaltlich für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte. Von dieser Rechteeinräumung umfasst sind insbesondere die Rechte auf Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, Speicherung, sowie das Recht zur Einstellung in Datenbanken, das Bereithalten zum Abruf und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung der Inhalte durch Pluspulso selbst sowie durch seitens Pluspulso beauftragte Dritte.


12.2 In Bezug auf Download-Angebote (bspw. Webcasts, Webvideo, Whitepaper) räumt der Auftraggeber der Pluspulso im Interesse einer umfassenden Vermarktung seiner Inhalte zusätzlich das Recht ein, die Inhalte an Dritte zur Bereithaltung im Internet entgeltlich oder unentgeltlich zu lizenzieren oder die Inhalte für weitere Angebotsformen (z.B. eBooks) zu verwenden.



 12.3 
Die Pluspulso ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz auf den Pluspulso Webseiten zu veröffentlichen. Diese Berechtigung bleibt auch nach Beendigung der Vertragsbeziehungen erhalten. Auf Anfrage stellt der Auftraggeber der Pluspulso unentgeltlich ein hierfür geeignetes Logo zur Verfügung. Die Pluspulso ist berechtigt, im Rahmen von Kampagnen auf allen Informationsmitteln und bei sämtlichen Maßnahmen auf sich hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür Ansprüche entstehen.



13 Zahlungsbedingungen, Verzug

13.1 Soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart, ist der von dem Auftraggeber zu zahlende Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungstellung zur Zahlung fällig.



 13.2 
Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug oder wird ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers gestellt, kann die Pluspulso die weitere Ausführung laufender Aufträge bis zur vollständigen Bezahlung zurückstellen, bereits veröffentlichte Kampagnen entfernen und für die restliche Durchführung der Kampagnen eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

14 Abtretung, Aufrechnung

14.1 Eine Abtretung von Ansprüchen des Auftraggebers bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Pluspulso.



 14.2
 Der Auftraggeber kann gegenüber Ansprüchen der Pluspulso nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.



15 Haftung

15.1 
Die Pluspulso ist für Inhalte des Auftraggebers oder Dritter, für Schäden oder sonstige Störungen, die auf der Fehlerhaftigkeit oder Inkompatibilität der Inhalte oder Werbeflächen beruhen, sowie für Schäden, die auf Grund der mangelnden Verfügbarkeit oder der einwandfreien Funktionsweise des Internets entstanden sind, nicht verantwortlich.



15.2 
Im Rahmen von performance-basierter Abrechnung (bspw. bei vereinbarten Zielwerten / Klickraten) ist die Pluspulso zum Teil auf die richtige Implementierung und Funktionsweise von Tracking-Modulen auf Seiten des Auftraggebers angewiesen. Die Pluspulso haftet nicht für Schäden, die auf missbräuchlicher oder unsachgemäßer Nutzung von Tracking-Modulen durch den Auftraggeber oder Dritte beruhen, insbesondere nicht für fehlerhaftes Tracking, das auf unrichtigen oder verfälschten Angaben des Auftraggebers oder Dritter beruht. Trotz großer Sorgfalt bei der Programmierung abrechnungsrelevanter Software (z.B. von Tracking-Modulen) und durchgeführten Tests kann die Pluspulso keine Haftung für deren uneingeschränkte und fehlerfreie Funktionsfähigkeit in allen Umgebungen übernehmen, da insoweit Kompatibilitätskonflikte nicht ausgeschlossen werden können.



 15.3 
Die Pluspulso haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die Pluspulso selbst, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Darüber hinaus ist eine Haftung der Pluspulso ausgeschlossen. Insbesondere mittelbare Schäden werden nicht ersetzt.


15.4 Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet die Pluspulso nur, wenn ihr das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht, es sei denn, es handelt sich dabei um eine Kardinalpflicht.


15.5
 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für schuldhaft verursachte Körperschäden (Leben, Körper, Gesundheit).



15.6 Soweit die Haftung der Pluspulso ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.



 15.7 
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren in einem Jahr.



16 Datenschutz

Für den Fall, dass der Auftraggeber Daten aus der Schaltung von Werbemitteln durch die Pluspulso gewinnt oder sammelt, ist er für die Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere in Bezug auf das Telemediengesetz (TMG) sowie das Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), verantwortlich.



17 Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen

 Die Pluspulso behält sich das Recht vor, diese AGB von Zeit zu Zeit anzupassen. Pluspulso teilt dann die vorgenommenen Änderungen mit. Diese Änderungen gelten als genehmigt, wenn


  • 
diesen Änderungen ausdrücklich zugestimmt wird, oder


  • 
diesen Änderungen nicht binnen 4 Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform (z.B. E-Mail, Fax) widersprochen wird, wobei die Pluspulso in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf die Folge eines unterbliebenen Widerspruchs hinweisen wird.


18 Schlussbestimmungen

18.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle  Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Werbeaufträgen ist München.

18.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht.

18.3 Mündliche Vereinbarungen bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen zu diesen Bedingungen bedürfen der zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

 18.4 Soweit in diesem Vertrag Schriftform Pflicht ist, sind auch E-Mail und Fax zulässig.